Entsorgung Elektrogeräte und Batterien
HINWEIS ZUM ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGESETZ (ElektroG) und BATTERIEGESETZ (BattG)
Nach dem Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) und Battriegesetz (BattG) Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) sowie dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ist ein elektronisches bzw. batteriebetriebenes – Altbatterien und Akkus – Gerät in einer kommunalen Sammenstelle zum Zweck der umweltverträglichen Entsorgung zu entsorgen.
Das hier auf der Internetseite www.zamu-dent.de angebotene automatische Zahnreinigungsgerät Cwash® enthält einen verbauten, vom Laien nicht zu entfernenden Akku. Auf der Verpackung ist eine durchgestrichene Mülltonne gekennzeichnet, so dass Sie das Geät nicht mit dem Hausmüll entsorgen dürfen.
Bitte entsorgen Sie das Gerät nach Gebrauch bei Ihrer kommunalen Recycling-Stelle.
Bitte melden Sie eine Rückgabe Ihrer Altbatterien oder Akkus unter Angabe der Rechnungsnummer
schriftlich an:
ZAMU-dent
Angelika Pfirrmann
Handel mit Medizin- und Dentalprodukten
Am Sonnenhof 12
82319 Starnberg
info@zamu-dent.de
WEEE-Registrierungsnr: DE 11825764